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WADA plant Klassifizierung bei Dopingfällen


Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) plant eine Klassifizierung bei Dopingfällen. Besonders schwere Vergehen wie EPO-Missbrauch und Manipulation mit Steroiden könnten in Zukunft mit einer automatischen Sperre von vier Jahren bestraft werden, sagte WADA-Generaldirektor David Howman der Nachrichtenagentur dpa.

„Wir erwägen eine Abstufung“, kündigte er am Rande des internationalen Sportkongresses „SportAccord“ im kanadischen Quebec an. Derzeit werden Dopingvergehen mit einer Sperre von zwei Jahren geahndet. Durch die härteren Sanktionen wären Dopingsünder automatisch von den kommenden Olympischen Spielen ausgeschlossen.

Osaka-Regelung für ungültig erklärt

Damit würde das Internationale Olympische Komitee (IOC) sein Ziel doch noch erreichen. Das IOC hatte 2007 die Osaka-Regelung beschlossen. Die Regel sah vor, dass Athleten nach einer mehr als sechsmonatigen Dopingsperre von den darauffolgenden Olympischen Spielen - Sommer oder Winter - ausgeschlossen werden.

Diese Bestimmung wurde vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) am 6. Oktober 2011 für ungültig erklärt. Sie verstoße gegen die IOC-Statuten, hatten die CAS-Richter in Lausanne entschieden. Es sei eine doppelte Bestrafung.

Neben der Klassifizierung von Dopingfällen plant die WADA auch die Einsparung der B-Probe bei positiven Testergebnissen. Die WADA-Exekutive sprach sich auf ihrer Sitzung in Montreal am Dienstag für diesen Schritt aus, der vor allem für die internationalen Fachverbände eine willkommene Reduzierung der Kosten bedeuten würde.
Quelle: SPORT@ORF

Aufregung über Urteilsaufzeichnung

Drei Monate nach dem Dopingurteil gegen den Ex-Langlauf-Olympiasieger, Christian Hoffmann, gibt es Aufregung. Der Sportler soll die Entscheidungsfindung der Anti-Doping-Kommission mit einem Handy aufgezeichnet haben. Das Tonprotokoll wirft einige Fragen auf.

Der Mühlviertler wurde im Dezember von der Nationalen Doping Agentur (NADA) für sechs Jahre gesperrt. Er soll gemeinsam mit einem ehemaligen Sportmanager eine Blutzentrifuge besessen haben. Eine positive Dopingprobe hatte Hoffmann aber nie abgelegt.

Urteil sollte möglichst hart sein

Jetzt wurde bekannt, dass der ehemalige Langläufer mit seinem Handy, das er im Verhandlungssaal liegen ließ, die Entscheidungsfindung der Anti-Doping-Kommission aufgezeichnet hat. Das Tonprotokoll zeigt, wie die NADA im Fall Hoffmann vorgegangen ist. Demnach soll es den vier anwesenden Kommissionsmitgliedern vor allem darum gegangen sein, den Olympiasieger von 2002 möglichst hart zu verurteilen.

So wird einige Zeit lang diskutiert, ob man Hoffmann den Mitbesitz der Blutzentrifuge, die in Linz gestanden ist und von einem ehemaligen Sportmanager betrieben wurde, überhaupt nachweisen könne. Eigentlich nein, war zuerst die Meinung der Kommission, schließlich einigt man sich, das doch mitzuberücksichtigen. „Ist auch schon wurscht“ soll ein Mitglied der Rechtskommission auf dem Mitschnitt sagen. Auch über die Höhe der Strafe scheint man mehr zu feilschen als nach Fakten zu urteilen. Vier Jahre bis lebenslang bringt ein Mitglied auf den Tonaufzeichnungen vor, dann spricht ein anderes Mitglied von sechs, ein drittes beteuert, sechs Jahr wären ihm sympathisch.

Zuguterletzt soll der Mitschnitt auf dem Handy Hoffmanns auch noch belegen, dass Druck von außen auf die Kommission gemacht wurde. Der Chef der NADA, Andreas Schwab, dürfte unerlaubt in die Sitzung gekommen sein und ist mit den Worten zu hören: „Ich rechne mit eurer Konsequenz.“ Hoffmann selbst will derzeit nichts sagen und verweist auf seinen Anwalt. Allerdings dürfte er bisher nur einen Teil der Tonaufzeichnungen veröffentlicht haben.

Es dürfte also zu weiteren Aufregern kommen. Die Anti-Doping-Kommission will am Donnerstagvormittag eine Pressekonferenz geben und kündigt an, Hoffmann wegen des Anfertigens illegaler Tonaufzeichnungen klagen zu wollen.
Quelle: Sport@ORF

NADA sperrt drei österreichische Sportler

Die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) hat am Montag drei österreichische Sportler wegen Dopings für ein bzw. zwei Jahre gesperrt. Triathlet Manfred Jung und Kraftdreikämpfer Johannes Mauracher wurden jeweils für zwei Jahre gesperrt, der American Footballer Johannes Kain für ein Jahr, teilte die NADA in einer Presseaussendung mit.
Kain spielte zuletzt für die Danube Dragons und war auch im AFBÖ-Kader für die Heim-Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr. Kain war bei einem Wettkampftest nach dem letzten WM-Spiel gegen Australien (48:10) am 15. Juli der Cannabis-Metabolit Carboxy-THC nachgewiesen worden.
Bei Mauracher war bei einer Wettkampfkontrolle am 8. Oktober 2011 die verbotene Substanz Methyl-Hexanamin gefunden worden. Die Sperre beginnt per 8. Oktober 2011. Jung war bei einer Wettkampfkontrolle am 22. Mai 2011 positiv auf Testosteron getestet worden, die Sperre gilt ebenfalls ab diesem Datum.
Quelle: Sport@ORF

Das Cannabis-Problem im Sport ist nach wie vor ein Problem der Unwissenheit über die Dauer der Nachweisbarkeit von Cannabinoiden-siehe Newsbericht auf www.starribbon.com . Wie intelligent der Mißbrauch von Cannabinoiden ganz allgemein ist sei dabei dahingestellt.

Dopingsünder Mullings droht Karriereende

Dem im Vorfeld der Leichtathletik-Weltmeisterschaften im Sommer in Daegu positiv getesteten Sprinter Steve Mullings (Jamaika) droht eine lebenslange Sperre. Der 28-Jährige wurde am Donnerstag vom dreiköpfigen Antidoping-Disziplinarausschuss seines Landes einstimmig für schuldig erklärt, die Substanz Furosemid verwendet zu haben, die Dopingmittel verschleiern kann.
Die Dauer der Sperre wurde noch nicht festgelegt, das Gremium wartete noch auf eine Stellungnahme vom jamaikanischen Leichtathletik-Verband. Da Mullings bereits 2004 für Testosterondoping zwei Jahre gesperrt worden war, droht ihm das endgültige Karriereende. Bei der WM 2009 in Berlin hatte Mullings mit Superstar Usain Bolt, Asafa Powell und Michael Frater Gold mit der 4x100-m-Staffel gewonnen.
Quelle: SPORT@ORF

Dopingsünder Landis wegen Hackerangriffs verurteilt

Der frühere Radprofi Floyd Landis ist am Donnerstag von einem französischen Gericht zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht erklärte den Amerikaner, dem der Sieg bei der Tour de France 2006 wegen einer positiven Testosteronprobe aberkannt worden war, in Abwesenheit für schuldig, einen Hacker mit dem Ausspionieren des Dopinglabors Chatenay-Malabry bei Paris beauftragt zu haben.

Dabei sollen als geheim geltende Daten gestohlen worden sein, die der Amerikaner später im Kampf um seinen Ruf einsetzen wollte. Sein früherer Manager Arnie Baker erhielt ebenfalls ein Jahr Haft auf Bewährung. Beide müssen außerdem insgesamt 75.000 Euro an das Anti-Doping-Labor zahlen. „Beide haben in betrügerischer Absicht versucht, das Computersystem zu hacken“, hieß es in der Begründung des Gerichts.
Quelle:SPORT@ORF

Wer im Sport betrügt, schreckt scheinbar auch sonst vor Betrug nicht zurück!

Fleischverzehr-" über Nebenwirkungen" informiert die WADA ?

Bei der U17-WM im Juli in Mexiko sind 109 der 208 Nachwuchsfußballer bei Dopingkontrollen positiv getestet worden. Das gab der Weltverband (FIFA) am Montag bekannt. Als Ursache nannte FIFA-Chefmediziner Jiri Dvorak Fleisch, das mit der verbotenen Substanz Clenbuterol belastet war. Im Teilnehmerfeld der 24 Mannschaften habe es nur fünf Teams gegeben, in denen keine Spieler positiv getestet wurden.

„Es ist ein ernsthaftes Problem der öffentlichen Gesundheit, kein Dopingproblem“, erklärte Dvorak. Clenbuterol wird in der Kälbermast verwendet und steht auf der Liste der verbotenen Substanzen. Bekannt wurde das Mittel durch den Fall der deutschen Sprinterin Katrin Krabbe 1992. „Es gab keine Gefährdung für die Spieler bei der U17-WM“, sagte Dvorak.

Mexikaner schon bei Gold-Cup betroffen

Bereits beim Gold-Cup im Juni in den USA, einem Turnier für Nationalmannschaften in Nord- und Mittelamerika, waren fünf mexikanische Spieler positiv auf Clenbuterol getestet worden. Bereits da hatten Untersuchungen der FIFA ergeben, dass Clenbuterol-verseuchtes Fleisch zu den Funden geführt hatte. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hatte deshalb in der vergangenen Woche auf eine Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gegen den Freispruch der fünf Spieler verzichtet.
Während sich die mexikanische Regierung nach dem Gold-Cup noch gegen den Vorwurf wehrte, es handele sich um ein ernsthaftes Gesundheitsproblem in ihrem Land, hat es nun offenbar reagiert. „In den vergangenen drei Monaten haben wir Maßnahmen ergriffen“, berichtete Mikel Arriola, Staatssekretär im mexikanischen Gesundheitsministerium.

Seitdem seien 644 Kontrollen in Schlachthöfen vorgenommen worden, dabei habe es 99 positive Befunde gegeben. Sieben Schlachthöfe seien geschlossen worden, so Arriola. „Wir setzen die Inspektionen fort“, versicherte er. Zudem wollen die Organisatoren der am Freitag in der mexikanischen Stadt Guadalajara begonnenen Panamerikanischen Spiele garantieren, dass die Sportler aus mehr als 42 Ländern unbelastetes Fleisch zu essen bekommen.

Problem auch in anderen Ländern?

„Für mich war das Ergebnis bei der U17-WM eine große Überraschung“, sagte Dvorak. „Es stellt sich nun für mich die Frage: Ist Mexiko das einzige Land mit diesem Problem?“
Während das Dopinganalyselabor in Köln schon in im April über die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) vor dem Clenbuterol-haltigen Fleisch in Mexiko gewarnt hatte, gab es von der WADA dazu bis heute keine Aussage. „Wir hatten nur die Ergebnisse der Untersuchung der FIFA, aber selbst keine Beweise“, erklärte WADA-Vertreter Olivier Niggli.
Quelle: SPORT@ORF

CAS-Urteil zu Jan Ullrich bis 20. Oktober

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) will bis 20. Oktober eine Entscheidung im Fall des deutschen Ex-Radprofis Jan Ullrich treffen. Wie ein Sprecher Ullrichs am Dienstag mitteilte, hätten sich die Richter in Lausanne diese Frist für ihren Schiedsspruch gesetzt. Das hätten die involvierten Parteien am Montag vom CAS erfahren.
Das Gericht soll entscheiden, ob der Schweizer Verband - bei dem Ullrich bis zum Karriereende 2007 lizenziert war - die Ermittlungen gegen den Radstar wegen angeblichen Dopings einstellen durfte. Dagegen hatten der Radweltverband (UCI) und die Schweizer Anti-Doping-Agentur geklagt. Zur CAS-Anhörung am 22. August war Ullrich nicht geladen.
Quelle: SPORT@ORF

Mayer und Hütthaler verurteilt

Bei der Justiz ist derzeit „Aufräumen“ mit Dopingsündern angesagt. Nur wenige Stunden nachdem der ehemalige ÖSV-Betreuer Walter Mayer zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt wurde, hatte sich die Triathletin Lisa Hütthaler am Donnerstag wegen Weitergabe von verbotenen Dopingpräparaten im Bezirksgericht Wien-Fünfhaus zu verantworten.
Die 28-jährige legte ein umfassendes Geständnis ab, was sich bei der Strafbemessung für sie bezahlt machte.
Richter Christian Fink sprach die Sportlerin, die im März 2008 des Blutdopings überführt und von der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA) für 18 Monate gesperrt worden war, nach dem § 22a Anti-Doping-Gesetz schuldig. Er sah allerdings von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab: Das Gericht hatte auf Hütthalers Verurteilung aus dem Jahr 2009 Bedacht zu nehmen. Sie war damals wegen Bestechung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden, nachdem sie einer Mitarbeiterin im WADA-Labor in Seibersdorf Geld angeboten hatte, wenn im Gegenzug ihre Doping-B-Probe negativ ausfalle.

Der Richter befand, bei einer Gesamtbetrachtung sei eine insgesamt fünfmonatige Bewährungsstrafe angemessen, zumal Hütthaler ein reumütiges Geständnis abgelegt und an der Aufklärung von Dopingvergehen mitgewirkt hatte. Die Sportlerin hatte unter anderem im Verfahren gegen den Sportmanager Stefan Matschiner ausgesagt und mit diesen belastenden Angaben zu dessen Verurteilung beigetragen.

In ihrem eigenen Verfahren gab Hütthaler zu, sie habe nach ihrer Dopingsperre ihre nicht mehr benötigten „Restbestände“ an EPO und Dynepo loswerden wollen. Zum einen habe sie sich an den mittlerweile ebenfalls abgeurteilten Ex-Radfahrer Christof Kerschbaum gewandt, der sie einst mit den benötigten illegalen Substanzen versorgt hatte. Kerschbaum habe 20.000 Einheiten EPO zurückgenommen und ihr 250 Euro übergeben, nachdem er sie per SMS davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass er für die an sich bereits abgelaufene Charge zwei Abnehmer gefunden hatte („Deine Sachen sind schon an den Mann gebracht“).
Zum anderen habe sie Ende 2008 der Langstreckenläuferin Susanne Pumper um 250 Euro 20.000 Einheiten EPO und 30.000 Einheiten Dynepo verkauft, gab Hütthaler zu Protokoll. Pumper war im Frühjahr 2008 positiv auf EPO getestet und für zwei Jahre gesperrt worden. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Pumper sind mittlerweile eingestellt worden: Das Inverkehrsetzen von verbotenen Substanzen war ihr nicht nachzuweisen, der bloße Besitz ist nicht strafbar.
Einen kleinen Teil ihres Dopingmittelbestands habe sie auch noch einem „Kurier“-Journalisten überlassen, der die Charge in einem Labor überprüfen lassen wollte, legte Hütthaler abschließend dar. Nach Rücksprache mit ihrer Anwältin erklärte sich die Triathletin mit dem Urteil einverstanden. Die Bezirksanwältin gab keine Rechtsmittelerklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
Quelle:Sport@ORF

Leichtathletik: Erstmals Bluttest für alle WM-Teilnehmer

Mit einer beispiellosen Aktion setzt der Leichtathletik-Weltverband IAAF im Anti-Doping-Kampf ein starkes Zeichen: Bei den Weltmeisterschaften im südkoreanischen Daegu (27. August bis 4. September) müssen sich erstmals alle Athleten Bluttests unterziehen. Eine 100-prozentige Kontrolldichte gab es laut IAAF bisher bei keinem großen internationalen Sportereignis.

„Das Bluttestprogramm in Daegu wird zusätzlich zu den regulären Dopingtests durchgeführt“, informierte der Weltverband am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Außerdem sollen ungefähr 500 Urinproben genommen werden - während und außerhalb der Wettkämpfe.
Zur 13. Leichtathletik-WM werden knapp 2.000 Sportler erwartet. Bei der WM 2009 in Berlin, an der 1.895 Athleten aus 200 Ländern teilgenommen hatten, waren etwa 1.000 Dopingtests vorgenommen worden, darunter rund 600 Blutkontrollen.

Für die Entnahme der Blutproben soll im Athletendorf in Daegu vom 18. August an eine spezielle medizinische Kontrollstation eingerichtet werden. Die Proben werden zunächst am WM-Ort hämatologisch untersucht (Screening), nach der WM sollen sie zu einer weiteren Analyse ins Dopingkontroll-Labor nach Lausanne geschickt werden.
Die Resultate der Bluttests werden gespeichert und sollen von bisher nicht erfassten Athleten laut IAAF einen ersten „Fingerabdruck“ liefern. Langfristig sollen mit diesem Programm Blutprofile der Sportler angelegt bzw. ausgebaut werden.
Quelle:Sport@ORF

Doping-Prozess gegen Walter Mayer

Unter regem Medieninteresse hat am Montag im Wiener Straflandesgericht der Doping-Prozess gegen Walter Mayer begonnen, der von 1999 bis 2006 führende Betreuer- Positionen im Langlauf und Biathlon im Österreichischen Skiverband (ÖSV) innehatte.
Der 54- Jährige soll laut Anklage zentrale Figur eines regelrechten Doping- Netzwerks gewesen sein und von 2005 bis 2008 Spitzenvertreter des österreichischen Langlauf- und Biathlonsports mit illegalen Präparaten versorgt haben.
Walter Mayer bekannte sich "nicht schuldig" und erklärte den anwesenden Journalisten in mehreren Interviews vor dem Verhandlungssaal, er werde in einem vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) gleichermaßen "mediengerecht" wie "blutrauschartig" betriebenen Anti- Doping- Kampf "in die Ecke des Sündenbocks gedrängt".

"Ich bin nicht für Doping in Österreich verantwortlich", betonte Mayer. Er habe Höchstleistungssportler betreut, sich dabei möglicherweise in einem Graubereich bewegt, aber nichts Verbotenes gemacht. "Der bekannte Satz von Schröcksnadel (ÖSV- Präsident Peter Schröcksnadel, Anm.), dass Österreich 'a too small country for good doping' ist, stimmt sicher", betonte Mayer. Er habe bei Sportlern lediglich "medizinische Indikationen" veranlasst, "die sehr wohl erlaubt sind und genehmigt wurden".

Mayer verwies den Journalisten gegenüber darauf, kein einziger der früher von ihm betreuten Sportler sei je des Dopings überführt worden. "Auch ich bin nie wegen Dopings gesperrt, sondern wegen alternativmedizinischer Maßnahmen von zwei Olympischen Spielen ausgeschlossen worden. Ich kann beim nächsten Olympia wieder dabei sein", behauptete der 54- Jährige. Sein Fazit: "Es muss freigesprochen werden. Ich habe das zu 100 Prozent nicht gemacht. Deswegen rechne ich zu 100 Prozent mit einem Freispruch."

Mayer wird beschuldigt, teilweise höchst prominente Sportler mit verbotenen Anabolika, Hormonen und Stimulanzmitteln versorgt zu haben. Dem Strafantrag zufolge soll er zunächst über einen mitangeklagten Mittelsmann, der zuvor bei ihm als Dachdecker beschäftigt war, von einem Wiener Apotheker Wachstumshormone, Dynepo und sonstige verbotene Substanzen bezogen haben. Der ebenfalls zur Anklage gebrachte Apotheker soll neben der "Schiene Mayer" regelmäßig zwei weitere Bezieher "genährt" haben, darunter den mittlerweile in erster Instanz als "Doping- Sünder" abgeurteilen Ex- Radsportler Christoph K. (apa)