Bei der Justiz ist derzeit „Aufräumen“ mit Dopingsündern angesagt. Nur wenige Stunden nachdem der ehemalige ÖSV-Betreuer Walter Mayer zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt wurde, hatte sich die Triathletin Lisa Hütthaler am Donnerstag wegen Weitergabe von verbotenen Dopingpräparaten im Bezirksgericht Wien-Fünfhaus zu verantworten.
Die 28-jährige legte ein umfassendes Geständnis ab, was sich bei der Strafbemessung für sie bezahlt machte.
Richter Christian Fink sprach die Sportlerin, die im März 2008 des Blutdopings überführt und von der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA) für 18 Monate gesperrt worden war, nach dem § 22a Anti-Doping-Gesetz schuldig. Er sah allerdings von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab: Das Gericht hatte auf Hütthalers Verurteilung aus dem Jahr 2009 Bedacht zu nehmen. Sie war damals wegen Bestechung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden, nachdem sie einer Mitarbeiterin im WADA-Labor in Seibersdorf Geld angeboten hatte, wenn im Gegenzug ihre Doping-B-Probe negativ ausfalle.
Der Richter befand, bei einer Gesamtbetrachtung sei eine insgesamt fünfmonatige Bewährungsstrafe angemessen, zumal Hütthaler ein reumütiges Geständnis abgelegt und an der Aufklärung von Dopingvergehen mitgewirkt hatte. Die Sportlerin hatte unter anderem im Verfahren gegen den Sportmanager Stefan Matschiner ausgesagt und mit diesen belastenden Angaben zu dessen Verurteilung beigetragen.
In ihrem eigenen Verfahren gab Hütthaler zu, sie habe nach ihrer Dopingsperre ihre nicht mehr benötigten „Restbestände“ an EPO und Dynepo loswerden wollen. Zum einen habe sie sich an den mittlerweile ebenfalls abgeurteilten Ex-Radfahrer Christof Kerschbaum gewandt, der sie einst mit den benötigten illegalen Substanzen versorgt hatte. Kerschbaum habe 20.000 Einheiten EPO zurückgenommen und ihr 250 Euro übergeben, nachdem er sie per SMS davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass er für die an sich bereits abgelaufene Charge zwei Abnehmer gefunden hatte („Deine Sachen sind schon an den Mann gebracht“).
Zum anderen habe sie Ende 2008 der Langstreckenläuferin Susanne Pumper um 250 Euro 20.000 Einheiten EPO und 30.000 Einheiten Dynepo verkauft, gab Hütthaler zu Protokoll. Pumper war im Frühjahr 2008 positiv auf EPO getestet und für zwei Jahre gesperrt worden. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Pumper sind mittlerweile eingestellt worden: Das Inverkehrsetzen von verbotenen Substanzen war ihr nicht nachzuweisen, der bloße Besitz ist nicht strafbar.
Einen kleinen Teil ihres Dopingmittelbestands habe sie auch noch einem „Kurier“-Journalisten überlassen, der die Charge in einem Labor überprüfen lassen wollte, legte Hütthaler abschließend dar. Nach Rücksprache mit ihrer Anwältin erklärte sich die Triathletin mit dem Urteil einverstanden. Die Bezirksanwältin gab keine Rechtsmittelerklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
Quelle:Sport@ORF
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